Praxis Lörcher
Bahnhofstraße 29
88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351/5777256
Kinderpsychotherapie /Jugendpsychotherapie umgangssprachlich auch oft Kinderpsychologie benannt biete ich seit 2015 in Biberach an der Riß an. Das Angebot ist für gesetzlich Versicherte ohne eine ärztliche Überweisung zugänglich und erstreckt sich nicht nur auf den Landkreis Biberach mit unter anderen den Gemeinden Schemmerhofen, Bad Schussenried, Riedlingen, Ochsenhausen, Laupheim sondern Patienten und deren Bezugspersonen kommen auch aus anderen Regionen wie z.B. Ulm, Ravensburg, Neu-Ulm, Bad Waldsee, Bad Saulgau, Ehingen etc. zur Behandlung in meine Praxis.
Meine Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Dies bedeutet, dass Patienten und/oder deren Bezugspersonen zu bestimmten Zeiten zur Behandlung kommen, was vorher vereinbart wird. Offene Sprechstunden finden bei mir nicht statt- da dies ein freiwilliges Angebot ist.
Kinder-und Jugendpsychiater wiederum haben die Pflicht bei vollem Versorgungsauftrag 5 offene Sprechstunden pro Woche anbieten zu müssen -keine Terminvereinbarung notwendig (nähere Informationen unter: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/tsvg/faq-tsvg#c1037).
Eine telefonische Kontaktaufnahme bzgl. Terminen bei mir ist erwünscht. Entsprechende aktuelle telefonische Erreichbarkeit und Sprechstundenzeiten von mir sind in der Therapeutensuche/Arztsuche hinterlegt. Hier finden Sie auch die Sprechzeiten von Kollegen.
Ein Kinderpsychologe , Jugendpsychologe (umgangssprachliche Verwendung) bzw. Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut (geschützte Berufsbezeichnung) kann Hilfe bei z.B. Ängsten, Traurigkeit/Depression, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen, Konzentrationsproblemen, Schulschwierigkeiten, Schlafstörungen, Ticstörungen, Zwangsstörungen, körperliche Beschwerden ohne somatischen Befund, akute Belastungen, traumatische Erlebnisse, Einnässen und Einkoten etc. anbieten. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die das Angebot noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt. Für junge Erwachsene gibt es ab 18 Jahren (Volljährigkeit) das Angebot einen psychologischen Psychotherapeuten bzw. ärztlichen Psychotherapeuten aufzusuchen.
Bevor eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden kann, wird eine umfassende Diagnostik durchgeführt. Diese unterteilt sich in die psychotherapeutischen Sprechstunden, die der Abklärung dienen, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt. Unter anderem sind auch Beratung, Information, Behandlungsempfehlungen und kurze psychotherapeutische Interventionen Bestandteil der Sprechstunden.
Wenn probatorische Sitzungen angezeigt sind, erfolgen diese nach den Sprechstunden. In probatorischen Sitzungen findet unter anderem eine weitere Klärung des Krankheitsbildes, Indikation und Eignung des Patienten bzw. der Bezugspersonen für unter anderem ein Psychotherapieverfahren statt.
Wenn eine psychiatrische Diagnose festgestellt ist und durch ambulante Behandlung eine gute Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung besteht, kann der Therapeut ein Therapieangebot machen. Eine Abklärung einer somatischen Erkrankung muss jedoch erfolgen.
Sollte keine psychiatrische Diagnose vorliegen kann der Psychotherapeut zu anderen kinderpsychologischen bzw. Präventions- und Beratungsangeboten weiterleiten.
Es kann auch vorkommen, dass eine ambulante Psychotherapie nicht angezeigt ist, obwohl eine psychiatrische Diagnose vorliegt. Eine ambulante Psychotherapie darf zum Beispiel nicht durchgeführt werden, wenn ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann. Auch eine stationäre bzw. teilstationäre Behandlung kann notwendig sein.
Für eine ambulante Psychotherapie gibt es unterschiedliche Richtlinienverfahren. Ich biete Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche als Verfahren an.
Die Therapiekosten für eine Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie werden im folgenden kurz beschrieben.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, da dies eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Eine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes ist nicht notwendig. Die Gesundheitskarte des Kindes oder Jugendlichen wird für die Probesitzungen (Kennenlernen, Diagnostik) und danach im Falle einer Therapie quartalsweise benötigt. Nach den Probesitzungen wird entschieden, ob eine Therapie beantragt wird. Falls eine Therapie angezeigt und gewünscht wird, wird ein Antrag gestellt. Die verwalterischen Tätigkeiten werde ich als Therapeut übernehmen.
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen übernommen. Sie sollten sich vorab informieren, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. Eine Bewilligung erfolgt aufgrund der entsprechenden Konditionen Ihres Versicherungsvertrages. Es ist sinnvoll sich vor einem Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den Beihilfestellen anteilig übernommen. Sie sollten sich vorab informieren, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. Eine Bewilligung erfolgt aufgrund der entsprechenden Konditionen Ihrer Beihilfe. Es ist sinnvoll sich vor einem Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch per Selbstzahlung möglich. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wenn Sie aktuell nicht versichert sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie die Kosten einer Psychotherapie beim Sozialamt beantragen.
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils 14:10 - 17:20 und nach Vereinbarung.
Donnerstags 14:10
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